Hafenordnung in der Marina Röblinsee

Betreiber der Marina
Die Röblinsee GmbH ist die Eigentümerin der gesamten Anlage Marina Röblinsee.

Geltungsbereich
Diese Hafenordnung gilt für das gesamte Gebiet der Marina Röblinsee. Im Übrigen gelten außerdem alle übergeordneten Gesetze und Verordnungen. Dies gilt insbesondere für die Straßenverkehrsordnung, die Wasserschifffahrtsordnung und den Umweltschutz.

 

Bestimmungen
1. Besucher der Marina Röblinsee sind aufgefordert, sich beim Hafenmeister anzumelden.
2. Die Preise für die Nutzung der Marina Röblinsee sind in der jeweils aktuell geltenden „Preisliste Marina Röblinsee“ angegeben. Die Preisliste hängt in der Marina Röblinsee öffentlich aus.
3. Die Betreiber der Marina Röblinsee haften nicht für Beschädigungen am Eigentum und Unfälle der Gäste auf dem Gelände der Marina Röblinsee, soweit diese nicht durch unmittelbare Einwirkung entstanden sind. Das Betreten der Steganlagen der Marina Röblinsee und der anderen Einrichtungen der Marina Röblinsee erfolgen auf eigene Gefahr.
4. Die Gäste der Marina Röblinsee sind verpflichtet, Ihr Eigentum gegen Benutzung, Beschädigung und Diebstahl durch fremde Personen selbst abzusichern. Die Betreiber kommen für Fälle dieser Art am Eigentum der Gäste nicht auf.
5. Die Einrichtungen und Anlagen der Marina Röblinsee sind sorgsam zu behandeln. Boote und andere Wasserfahrzeuge sind seemännisch sicher an den vorhandenen Stegen und Auslegern festzumachen. Für Beschädigungen und Verluste an Einrichtungen und Ausrüstung der Marina Röblinsee durch fahrlässiges und unsachgemäßes Verhalten (zum Beispiel beim Anlegen, Festmachen und Ablegen) haftet der Verursacher.
6. Bei akuter, durch Eigentum der Besucher und Gäste verursachter Gefahr, behalten sich die Betreiber Sicherungsmaßnahmen vor. Die dabei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
7. Kraftfahrzeuge der Gäste sind auf den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen. Die Einweisung erfolgt durch den Hafenmeister. Es gelten die lt. Preisliste aktuellen Parkgebühren.
8. Das Einleiten von Abwasser in den Hafen und die Benutzung von Bord-WC´s ohne Abwassertank ist nicht gestattet.
9. Das Betanken von Booten ist im Geltungsbereich der Marina Röblinsee ausdrücklich nicht gestattet.
10. Die Höchstgeschwindigkeit im Hafenbereich beträgt 5 km/h. Sog und Wellenschlag ist zu vermeiden.
11. Das Baden und Angeln im Hafenbereich ist nicht gestattet.
12. Nach den Regelungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes Brandenburg gilt in der Marina Röblinsee unter anderem:
a. es ist verboten lärm- oder abgaserzeugende Motoren unnötig anzulassen oder laufen zu lassen
b. jeder hat sich so zu verhalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden, soweit dies nach den Umständen des Einzelfalls möglich und zumutbar ist
c. von er Anlage oder dem Anlagengrundstück keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft hervorgerufen werden können
d. vorhandene Abfälle ordnungsgemäß und schadlos verwertet oder ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit beseitigt werden
e. von 22.00Uhr – 06.00Uhr sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind